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Tieren Grundrechte einräumen
Anläßlich des - im Andenken an Franz von Assisi ausgerufenen - Welttierschutztages am 4. Oktober weist die Herbert-Gruhl-Gesellschaft e.V. auf 10 Grundrechte hin, die der Mensch anderen Tieren im Austausch dafür einräumen sollte, dass sie für ihn arbeiten, ihn nähren und ihn mit ihrer Gesellschaft erfreuen. Es sind dies keine luftigen Ideale, sondern Mindestgebote, die der Zoologe Desmond Morris 1990 in seinem Buch Der Vertrag mit den Tieren. Mensch und Tier als Schicksalsgemeinschaft für das Überleben auf unserer Erde vorgelegt hat, dringender zu beherzigen sind denn je und weiteste Verbreitung verdienen:
- Du sollst dich von abergläubischen religiösen Überzeugungen nicht dazu verleiten lassen, Tiere imaginäre moralische Eigenschaften beizulegen.
- Du sollst ein Tier nicht zum Vergnügen lächerlich machen.
- Du sollst ein Tier nicht gefangenhalten, es sei denn, du kannst ihm einen angemessenen Lebensraum bieten und seine sozialen Bedürfnisse zufriedenstellen.
- Du sollst kein Tier in deiner häuslichen Umgebung halten, das sich diesen Lebensbedingungen nicht leicht anpassen kann.
- Du sollst kein Tier durch Verfolgung ausrotten – auch nicht durch ein weiteres unkontrolliertes Wachstum der menschlichen Bevölkerung.
- Du sollst keinem Tier im Rahmen deiner Sportlichen Aktivitäten ein Leid zufügen.
- Du sollst keine unnötigen Experimente durchführen, unter denen Tiere körperlich oder seelisch zu leiden haben.
- Du sollst kein landwirtschaftliches ‚Nutztier’ aus ökonomischen oder ernährungspolitischen Gründen unter beengten und unwürdigen Bedingungen halten.
- Du sollst kein Tier wegen seines Fells, seiner Haut, seiner Stoßzähne oder aus Habgier töten oder quälen.
- Du sollst kein Arbeitstier zur Erledigung von Aufgaben zwingen, die dem Tier Schmerzen oder Angst bereiten.
Herbert-Gruhl-Gesellschaft e.V, (Rosenweg 4, 30627 Hannover; eMail: webmaster @ herbert-gruhl.de), der Vorsitzende, Volker Kempf
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